Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen („AGB“) für Geschäfte zwischen Unternehmern
der
Bohnenkamp Austria GesmbH („Bohnenkamp“), FN 398034 w LG Linz
Fassung 07/2021
Lediglich zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Damit soll keine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck gebracht werden.
1. Allgemeines / Geltungsbereich / Vertragsgrundlagen
- Diese AGB gelten nur für Geschäfte zwischen Unternehmern, nicht für Verbrauchergeschäfte iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Sie gelten - soweit nicht anderes angegeben wird - füralle Rechtsverhältnisse, egal, wie diese angebahnt werden oder zustande kommen,.
1.2. Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst Angebote, Rechtsgeschäfte, Leistungen und Lieferungen von Bohnenkamp, insbesondere die Lieferung von Waren. Mit der Bestellung bzw. dem Kauf einer Ware unterwirft sich der Kunde diesen AGB. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn im Einzelfall nicht mehr speziell auf sie verwiesen wird oder wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Gegen von diesen AGB abweichenden Bedingungen (insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Kunden erhebt Bohnenkamp bereits jetzt Widerspruch. Abweichende Bedingungen verpflichten Bohnenkamp auch dann nicht, wenn darin die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt ist. Jegliche Abweichungen zu diesen AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Bohnenkamp. Dies gilt auch dann, wenn Bohnenkamp in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden ist, eine Lieferung oder Leistung erbringt und solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Bei Widersprüchen gilt nachstehende Rangfolge: Allfällige von Bohnenkamp schriftlich ausdrücklich bestätigte Sondervereinbarungen (zur Schriftform zählen auch Telefax und E-Mail); diese AGB; gesetzliche Normen.
2. Begriffsdefinitionen
2.1. "Kunde" ist jeder unternehmerische Vertrags- bzw. Verhandlungspartner von Bohnenkamp, insbesondere jeder Besteller bzw. Käufer einer Ware. Dies unabhängig vom Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses.
2.2. "Leistung"("Vertragsgegenstand") ist jede Ware bzw. jede sonstige Leistung von Bohnenkamp.
2.3. "Ware" ist jede Sache (Produkt), die von Bohnenkamp vertrieben wird.
2.4. "Bestellung" ist das (insbesondere über den Bohnenkamp-Webshop) abgegebene verbindliche Angebot des Kunden auf Erbringung einer Leistung durch Bohnenkamp.
2.5. „Auftragsbestätigung“ ist die Bestätigung von Bohnenkamp über die Annahme der Bestellung.
2.6. "Auftrag" ist das zwischen Bohnenkamp und dem Kunden geschlossene Rechtsgeschäft.
2.7. „Bohnenkamp-Webshop“ ist (als Internet-Plattform) der Online-Shop von Bohnenkamp unter www.bohnenkamp.at. Im Bohnenkamp-Webshop können nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB Waren erworben werden.
2.8. „Registrierung“ ist die Anlage eines Kundenkontos im Bohnenkamp-Webshop.
3. Angebote / Bestellung / Vertragsabschluss / Auftrag
3.1. Bestellungen etc. über den Bohnenkamp-Webshop
Die nachfolgenden Regelungen dieses Punktes 3.1. gelten für Angebote, Bestellungen und den Vertragsabschluss über den Bohnenkamp-Webshop.
3.1.1. Bohnenkamp stellt im Bohnenkamp-Webshop ein Warenportfolio zur Verfügung. Bohnenkamp behält sich die jederzeitige Änderung des Warenportfolios vor. Die Angaben (Angebote, Preise etc.) im Bohnenkamp-Webshop sind freibleibend, unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (d.h. eines Angebots zum Vertragsabschluss durch den Kunden) zu verstehen. Die Angebote stehen unter dem Vorbehalt der (Selbst-)Belieferung durch die Lieferanten von Bohnenkamp. Die Verfügbarkeit der Waren richtet sich nach den Angaben im Bohnenkamp-Webshop. Im Einzelfall kann die Verfügbarkeit hiervon abweichen.
3.1.2. Für die Abgabe einer Bestellung hat der Kunde im Bohnenkamp-Webshop einmalig ein Kundenkonto anzulegen (Registrierung). Hierfür muss er sich im Bohnenkamp-Webshop als Nutzer registrieren und im Online-Anmeldeformular wahrheitsgemäß die erforderlichen Angaben machen bzw. Bohnenkamp die angeforderten Unterlagen übermitteln. Bohnenkamp überprüft die Angaben des Kunden nicht auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit. Aus der bloßen Registrierung ergeben sich noch keine Leistungs- oder Zahlungspflichten, und zwar weder für den Kunden noch für Bohnenkamp. Notwendige Anpassungen (wie z.B. die Änderung der Lieferadresse etc.) sind vom Kunden unaufgefordert eigenständig vorzunehmen bzw. Bohnenkamp mitzuteilen. Der Kunde hat seine Kunden-Daten, insbesondere sein individuelles Passwort, geheim zu halten; er darf sie daher nicht an Dritte weitergeben und muss sie gegen unbefugten Zugriff durch Dritte in angemessener Weise schützen. Der Kunde ist dazu angehalten, sein individuelles Passwort zu ändern, sobald ihm bekannt ist oder er die Vermutung hat, dass ein Dritter Kenntnis vom individuellen Passwort erlangt hat.
3.1.3. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Akzeptanz seiner Registrierung und damit auf Anlage eines Kundenkontos. Bohnenkamp behält sich vor, die Anlage eines Kundenkontos ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. nachträglich zu löschen. Bohnenkamp behält sich zudem eine jederzeitige Bonitätsprüfung des Kunden vor; der Kunde hat dazu die erforderliche Unterstützung zu leisten.
3.1.4. Bestellungen sind ausschließlich über das eigene Kundenkonto abzugeben. Bestellungen sind verbindliche Angebote des Kunden zum Vertragsabschluss; sie sind für den Kunden ab Drücken des „Bestell“-Buttons (Zugang bei Bohnenkamp) verbindlich. Der Kunde ist bis zum Ablauf des dem Tag seiner Bestellung folgenden Werktags (Montag bis Freitag) an seine Bestellung gebunden (Bindungsfrist).
3.2. Bestellungen etc. außerhalb des Bohnenkamp-Webshops
Die nachfolgenden Regelungen dieses Punktes 3.2. gelten für Angebote, Bestellungen und den Vertragsabschluss außerhalb des Bohnenkamp-Webshops.
3.2.1. Die Angaben (Angebote, Preise etc.) von Bohnenkamp, insbesondere jene im Bohnenkamp-Webshop, sind freibleibend, unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (d.h. eines Angebots zum Vertragsabschluss durch den Kunden) zu verstehen. Die Angebote stehen unter dem Vorbehalt der (Selbst-)Belieferung durch die Lieferanten von Bohnenkamp. Die Verfügbarkeit der Waren richtet sich nach den Angaben von Bohnenkamp, insbesondere im Bohnenkamp-Webshop. Im Einzelfall kann die Verfügbarkeit hiervon abweichen. Bohnenkamp behält sich die jederzeitige Änderung des Warenportfolios vor.
3.2.2. Bestellungen sind verbindliche Angebote des Kunden zum Vertragsabschluss; sie sind für den Kunden ab Zugang bei Bohnenkamp verbindlich. Der Kunde ist bis zum Ablauf des dem Tag seiner Bestellung folgenden Werktags (Montag bis Freitag) an seine Bestellung gebunden (Bindungsfrist).
3.3. Regelungen für sämtliche Bestellungen etc.
Die nachfolgenden Regelungen dieses Punktes 3.3. gelten für alle Angebote, Bestellungen und Vertragsabschlüsse.
3.3.1. Die Produktspezifikationen der Waren ergeben sich aus den Angaben von Bohnenkamp bei den einzelnen Waren im Bohnenkamp-Webshop; diese stehen auch ohne Registrierung zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass geringfügige Abweichungen zu den Darstellungen (z.B. Farbe) im Bohnenkamp-Webshop möglich und vom Kunden in Kauf zu nehmen sind. Zumutbare Abweichungen von Angaben im Bohnenkamp-Webshop, insbesondere solche ohne merklichen Einfluss auf die Qualität, bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte oder Ansprüche, egal welcher Art und/oder welchen Umfangs, abgeleitet werden können. Insbesondere stellen derartige Abweichungen keinen Fehler oder Mangel des Produktes dar. Offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) berechtigen Bohnenkamp wahlweise zur Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Anpassung der vereinbarten Preise.
3.3.2. Bohnenkamp kann eine Bestellung innerhalb der Bindungsfrist annehmen. Bohnenkamp behält sich die Annahme einer Bestellung und damit den Abschluss eines Auftrages vor. Der Kunde hat vor Annahme der Bestellung keinen Anspruch auf Abschluss eines Auftrages. Bohnenkamp wird eingegangene Bestellungen prüfen, insbesondere in Bezug auf Verfügbarkeit, Liefertermin und Bonität des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Bestellungen jedenfalls nicht angenommen werden, wenn sich der Kunde in Bezug auf offene Rechnungen von Bohnenkamp bereits im Stadium der 2. Mahnung befindet. Sofern die Durchführung bzw. Annahme einer Bestellung zu den vom Kunden gewünschten Konditionen (z.B. Lieferfrist) voraussichtlich nicht möglich ist, wird sich Bohnenkamp – ohne Rechtspflicht – darum bemühen, mit dem Kunden eine anderweitige Abstimmung zu treffen. Auch in diesem Fall kommt der Auftrag erst mit Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande (siehe Punkt 3.3.3.).
3.3.3. Die Annahme einer Bestellung erfolgt mittels Übermittlung einer Auftragsbestätigung; damit kommt der Auftrag zustande. Für die Rechtzeitigkeit der Annahme innerhalb der Bindungsfrist ist der Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich; hierfür ist die elektronische (auch ununterfertigte) Übermittlung der Auftragsbestätigung ausreichend. Stillschweigen von Bohnenkamp hat keinen rechtsgeschäftlichen Erklärungswert.
3.3.4. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch die schriftliche Bestätigung von Bohnenkamp wirksam. Dies gilt insbesondere für gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden (vgl. dazu Punkt 3.4.). Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Bohnenkamp und werden - ohne Rechtsanspruch des Kunden - nur im Ausnahmefall und gegen Ersatz der entsprechenden Mehrkosten durchgeführt.
3.3.5. Der Kunde hat die Auftragsbestätigung unverzüglich umfassend zu prüfen (Preise, Liefertermine, Stückzahl, Artikelbezeichnung etc.). Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung hat der Kunde unverzüglich nachweislich schriftlich zu rügen, ansonsten keine Korrekturen vorgenommen werden können und der Inhalt der Auftragsbestätigung verbindlich wird.
3.3.6. Bohnenkamp behält sich vor, vom Auftrag zurückzutreten, wenn offene Rechnungen aus anderen Aufträgen mit dem Kunden bestehen oder nach Auftragsbestätigung Umstände in der Sphäre des Kunden bekannt werden, durch die die Forderung von Bohnenkamp nicht mehr ausreichend gesichert erscheint. Der Kunde hat hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche. Bohnenkamp kann7) kann die Annahme einer Bestellung ohne Begründung von einer ausreichenden Sicherheitsleistung (z.B. Kaution, Bankgarantie) oder von einer (auch gänzlichen) Vorauszahlung abhängig machen. Der Kunde hat über Verlangen auch nach Zustandekommen des Auftrages unverzüglich eine Sicherheitsleitung zur Verfügung zu stellen, sofern sich Anhaltspunkte ergeben, dass die fristgerechte Bezahlung von Entgeltforderungen von Bohnenkamp gefährdet erscheint, widrigenfalls Bohnenkamp mit sofortiger Wirkung vom Auftrag zurücktreten kann und von jeder weiteren Leistungspflicht entbunden ist; die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen von Bohnenkamp sind vorbehaltlich weiterer Ersatzansprüche unverzüglich zur Zahlung fällig. Die Verweigerung der Sicherheitsleistung durch den Kunden verpflichtet diesen, Bohnenkamp alle wie immer gearteten Nachteile zu ersetzen.
3.3.7. Ohne Zustimmung von Bohnenkamp ist ein Kunde nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Auftrag auf einen Dritten zu übertragen; dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmerischen Geschäften.
3.3.8. Bohnenkamp kann sich zur Erfüllung des Auftrags der Hilfe Dritter bedienen. Bohnenkamp kann die Rechte und Pflichten aus dem Auftrag ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. Der Kunde stimmt dem hiermit vorweg zu. Bohnenkamp wird den Kunden vom Rechtsübergang zeitnahe verständigen.
3.3.9. Mitarbeiter von Bohnenkamp sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen im Namen von Bohnenkamp abzugeben, sofern von Bohnenkamp nicht gegenüber dem Kunden offen gelegte Spezialvollmachten erteilt wurden.
3.3.10. Bohnenkamp behält sich vor, für Kunden individuelle Kredit-Limits zu vergeben. Hierauf hat der Kunde keinen Anspruch. Bei Vergabe eines Kredit-Limits kann der Kunde bis zu dessen Ausschöpfung Bestellungen abgeben. Bestellungen, die ein Kredit-Limit übersteigen, werden von Bohnenkamp jedenfalls nicht geprüft bzw. nicht angenommen. Ein Kredit-Limit kann von Bohnenkamp jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert oder entzogen werden.
3.3.11. Der Kunde hat in eigener Sphäre und auf eigene Kosten für die technischen Voraussetzungen der Nutzung des Bohnenkamp-Webshops zu sorgen.
3.4. Sonderanfertigungen
3.4.1. Bohnenkamp behält sich die Annahme von Bestellungen über Sonderanfertigungen ausdrücklich vor. Der Kunde hat hierauf keinen Rechtsanspruch.
3.4.2. Für den Fall, dass der Kunde eine Ware als Sonderanfertigung wünscht, wird er Bohnenkamp eine schriftliche Bestellung samt Angabe aller erforderlichen Daten und Spezifikationen übermitteln, die für die Beurteilung bzw. Prüfung der Sonderanfertigung durch Bohnenkamp erforderlich sind.
3.4.3. Über jede Sonderanfertigung ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung abzuschließen (insbesondere in Form einer vom Kunden gegengezeichneten Auftragsbestätigung). Hierin werden insbesondere auch die Preise, die Zahlungsbedingungen, die Lieferfrist und sonstige maßgebliche Umstände festgelegt. Diese AGB finden ergänzend Anwendung.
4. Preise / (Elektronische) Rechnung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnungsverbot
4.1. Sämtliche Preise sind in Euro angegeben, exklusive Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Die Preise gelten ab Werk bzw. Auslieferungslager inklusive Verpackung. Preise sind keine Festpreise. Als Preis gilt für Bestellungen über den Bohnenkamp-Webshop der am Tag der Bestellung gültige Preis gemäß Bohnenkamp-Webshop als vereinbart. Ansonsten ergibt sich der Preis aus dem sonstigen Angebot von Bohnenkamp.
4.2. Zusätzlich zum Preis für die Waren hat der Kunde bei einem Bestellwert bis EUR 200,00 (netto) je Bestellung pauschalierte einmalige Versandkosten in der Höhe von EUR 8,00 (netto) zu bezahlen. Bei einem Bestellwert über EUR 200,00 (netto) fallen keine Versandkosten an. Bohnenkamp behält sich die Auswahl der Versandart und des Transporteurs vor. Die Versendung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
4.3. Bei Bestellungen über den Bohnenkamp-Webshop kann Bohnenkamp den Kunden jederzeit ohne Angaben von Gründen als „Vorkasse“-Kunden einstufen. Diesfalls ist der Zahlungseingang über den gesamten Bestellwert samt allfälliger Versandkosten Bedingung für die Auslieferung der bestellten Waren und beginnt die Lieferfrist auch erst mit Beginn des dem Zahlungseingang nächstfolgenden Tages zu laufen. Auch sonst behält sich Bohnenkamp vor, ohne Angabe von Gründen nur gegen Vorauszahlung zu liefern.
4.4. In allen anderen Fällen erfolgt die Lieferung auf Rechnung. Die Rechnungslegung erfolgt mit Lieferung der Ware. Sofern mit dem Kunden ein Zahlungsziel vereinbar ist, ist dieses maßgeblich. Ansonsten sind Rechnungen von Bohnenkamp 14 Tage nach Ausstellungsdatum netto spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig; für ein hiervon abweichendes Zahlungsziel bedarf es jeweils besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Die Zahlung kann schuldbefreiend ausschließlich entweder (i) durch Überweisung auf das von Bohnenkamp angegebene auf der Rechnung angegebeneKonto oder (ii) via SEPA-Lastschrifteinzug erfolgen. Eine Zahlung erfolgt rechtzeitig, wenn das Entgelt auf dem Konto von Bohnenkamp innerhalb der Zahlungsfrist unwiderruflich gutgebucht ist. Zahlungen an Angestellte oder sonstige Vertreter von Bohnenkamp, die nicht ausdrücklich schriftlich zum Inkasso ausgewiesen sind, wirken nicht schuldbefreiend. Soweit zum Zeitpunkt der Fälligkeit keine Zahlung erfolgt ist, befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
4.5. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Zusendung der Rechnungen per E-Mail einverstanden. Die Wahl der postalischen bzw. elektronischen Zustellung von Rechnungen obliegt Bohnenkamp. Bohnenkamp ist zur Annahme eines Auftrags für die elektronische Zusendung der Rechnungen per E-Mail nicht verpflichtet. Bohnenkamp wird den Kunden über eine Umstellung der Zustellungsmodalität rechtzeitig informieren. Erfolgt eine elektronische Zusendung, so erhält der Kunde von Bohnenkamp Rechnungen auf elektronischem Weg an eine von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Der Kunde verzichtet diesfalls auf eine postalische Zusendung der Rechnungen.
Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass die elektronische Zusendung der Rechnungen per E-Mail ordnungsgemäß an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse erfolgen kann und verpflichtet sich, technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an Bohnenkamp (Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.
Der Kunde verpflichtet sich, Bohnenkamp eine Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich schriftlich und rechtsgültig unterfertigt (per Brief oder Telefax) mitzuteilen. Die Zusendung von Rechnungen an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem auch dann als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse Bohnenkamp nicht bekannt gegeben hat.
Bohnenkamp haftet nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zustellung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnungen per E-Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnungen erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.
Der Kunde kann die Einwilligung zur elektronischen Zusendung der Rechnungen per E-Mail jederzeit schriftlich (per Brief oder Telefax) und rechtsgültig unterfertigt widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung (binnen 2 Wochen) des schriftlichen Widerrufs bei Bohnenkamp erhält der Kunde Rechnungen künftig postalisch an die Bohnenkamp zuletzt bekannt gegebene Postanschrift zugestellt. Bohnenkamp behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnungen selbständig an die Bohnenkamp zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift umzustellen.
4.6. Wird eine längere Zahlungsfrist eingeräumt, gilt die Zahlung als gestundet (reine Stundung); im Falle der Überschreitung der Zahlungsfrist wird die Stundung hinfällig.
4.7. Rabatte, Skonti, Boni und dergleichen sind nur gültig, wenn sie nachweislich ausdrücklich schriftlich gewährt werden. Jede Skontofrist beginnt mit Ausstellungsdatum der Rechnung zu laufen. Rabatte, Boni etc. sind mit dem rechtzeitigen Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt; bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Gesamtpreises fallen allfällige Rabatte, Boni etc. unwiderruflich weg. Gewährte Rabatte, Boni etc. gelten jeweils nur für den jeweiligen Auftrag und nicht auch für etwaige Folgeaufträge; dies auch dann, wenn Bohnenkamp bei etwaigen Folgeaufträgen vom Kunden vorgenommenen Abzügen nicht ausdrücklich widerspricht.
4.8. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet, sofern Bohnenkamp nicht darüberhinausgehende höhere Zinsen nachweist. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Bohnenkamp nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren zurückzuverlangen.
4.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Leistungen zurückzubehalten oder mit eigenen Forderungen aufzurechnen, sofern dessen Forderungen nicht von Bohnenkamp ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
4.10. Der Kunde verpflichtet sich, Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu ersetzen, sofern diese Kosten zur zweckentsprechenden außergerichtlichen Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig sind. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde insbesondere zum Ersatz folgender außergerichtlicher Mahn- und Inkassospesen: Für die Aufwendungen von Bohnenkamp werden pro erfolgter Mahnung maximal EUR 11,00 verrechnet. Bei Inanspruchnahme eines Inkassoinstituts sind vom Kunden zudem die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstituts zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes sind vom Kunden zudem die sich aus den Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK), kundgemacht auf der Homepage des österreichischen Rechtsanwaltskammertages (www.rechtsanwaelte.at), bzw. die sich aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) ergebenden Vergütungen zu ersetzen.
5. Verpackung
Die Waren werden ordnungsgemäß verpackt. Auswahl und Art der Verpackung obliegt Bohnenkamp. Verpackungen werden nicht retour genommen; der Kunde hat diese auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung ordnungsgemäß zu entsorgen.
6. Lieferung
6.1. Lieferungen erfolgen ausschließlich an Lieferadressen innerhalb des Staatsgebiets der Republik Österreich. Bohnenkamp ist zur Durchführung und Abrechnung von Teillieferungen berechtigt.
6.2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, an den Kunden oder dessen Beauftragten geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden über; dies unabhängig von einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung. Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe, im Falle des Annahmeverzuges ab dem Tag des Verzuges auf den Kunden über.
6.3. Eine Versicherung des Warenversands erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung von Bohnenkamp nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Kunden. Der Kunde hat Ansprüche aus einer Versicherung, insbesondere im Zusammenhang mit allfälligen Transportschäden, gegenüber dem Versicherer selbst geltend zu machen; Bohnenkamp übernimmt hierfür – insbesondere für versicherte Schäden und die rechtzeitige sowie ordnungsgemäße Geltendmachung von Versicherungsansprüchen bzw. die Erfüllung von Pflichten sowie Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag – keine wie immer geartete Haftung, und zwar insbesondere auch dann nicht, wenn Bohnenkamp die Versicherung für den Kunden abgeschlossen oder den Kunden in diesem Zusammenhang sonst unterstützt hat.
6.4. Die Lieferfrist beträgt - einlangend beim Kunden - maximal 72 Stunden ab Vertragsabschluss (Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden); bei Pflicht zur Vorleistung bzw. Besicherung beginnt die Lieferfrist frühestens mit Zahlung bzw. Besicherung zu laufen. Bohnenkamp wird sich - jedoch ohne diesbezügliche Rechtspflicht - um eine raschere Lieferung bemühen, insbesondere, sofern die Ware in Österreich auf Lager liegt. Der Kunde wird die Abladung selbst in eigener Verantwortung auf eigene Kosten vornehmen.
6.5. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. Werden Lieferfristen um mehr als vier Wochen überschritten, kann der Kunde den Rücktritt für den Fall erklären, dass auch innerhalb einer Nachfrist von vier Wochen eine Lieferung nicht erfolgt ist.
6.7. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden von Bohnenkamp nicht möglich ist oder seitens des Kunden nicht gewünscht wird sowie in jedem Fall des sonstigen Annahmeverzuges kann Bohnenkamp die Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt, oder aber (im Falle des Annahmeverzuges) nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Im Falle der Lagerung gelten Kosten in der Höhe von 0,1 % des Netto-Rechnungsbetrages (Warenwertes) pro angefangener Kalenderwoche als angemessen und vereinbart; im Fall der Dritteinlagerung hat der Kunde die angemessenen tatsächlichen Lagerkosten zu ersetzen. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung.
6.8. Die Einhaltung der Lieferfrist gilt nur, wenn nicht unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, die Einhaltung behindern, verzögern oder unmöglich machen; dies unabhängig davon, in welcher Sphäre sich solche Umstände ereignen bzw. ob sie ein von außen oder innen kommendes Ereignis darstellen. Zu diesen Umständen zählen auch Krieg, bewaffnete Auseinandersetzungen, Pandemien, Epidemien, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, ferner Fehlen von Materialien, Ausschusswerden eines größeren wichtigen Arbeitsstückes, Arbeitskonflikte (wie z.B. Streiks, Aussperrungen) sowie Ausfall oder Lieferverweigerung eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist (und zwar zumindest um die Dauer der Behinderung), wenn sie beim Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände berechtigen Bohnenkamp darüber hinaus wahlweise dazu, vom Vertrag zurückzutreten, oder die Liefermenge entsprechend herabzusetzen. Auch nachträgliche vom Kunden gewünschte und von Bohnenkamp akzeptierte Änderungen am oder im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand und/oder der (sonstigen) Leistung(en) von Bohnenkamp verlängern die Lieferfrist entsprechend.
6.9. Der Kunde verpflichtet sich, keinerlei wie immer geartete Veränderungen an ihm zur Verfügung gestellten Prüfberichten, Datenblättern und Werbematerial etc. vorzunehmen und diese Verpflichtung auch jedem Erwerber weiter zu überbinden. An übermittelten Gebrauchsanweisungen, Warnhinweisen und dergleichen dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Bohnenkamp gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (Rechnungsbeträge, Zinsen, Kosten, Mahnspesen etc.), im alleinigen Eigentum von Bohnenkamp (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.
7.2. Der Kunde trägt bis zur Begleichung der Forderung von Bohnenkamp das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
7.3. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln, mit unternehmerischer Sorgfalt zu verwahren, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten sowie gegen Diebstahl, Feuer und Wasser zu versichern.
7.4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentumsrecht von Bohnenkamp hinzuweisen und muss der Kunde Bohnenkamp unverzüglich Anzeige erstatten. Bei einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme der Vorbehaltsware ist der Kunde zudem verpflichtet, das Eigentum von Ramsauer auf eigene Kosten geltend zu machen und Ramsauer im Hinblick auf alle Kosten für die Aufrechterhaltung und Verteidigung des Eigentums schad- und klaglos zu halten.
7.5. Im Fall der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde insbesondere eine allfällige Wertminderung verschuldensunabhängig zu ersetzen.
7.6. Findet eine Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Bohnenkamp nicht gehörenden Sachen statt, entsteht ein Miteigentum für Bohnenkamp an der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Wertes der Ware von Bohnenkamp zum Wert der anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung. Durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung der gelieferten Sachen mit anderen Sachen möglicherweise entstandenes Eigentum oder Miteigentumsanteile überträgt der Kunde schon jetzt auf Bohnenkamp. Er wird die Sachen für uns mit kaufmännischer Sorgfalt verwahren.
7.7. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, nicht auf. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Bohnenkamp berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder nach Wahl gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen; der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von Bohnenkamp ausdrücklich erklärt wird. Nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes steht es in Bohnenkamp frei, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös unter Abzug der Verkaufskosten dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Vertragsgegenstand zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Waren ein angemessenes Benützungsentgelt zu berechnen.
8. Gewährleistung
8.1. Die Herstellung bzw. Lieferung von Waren sowie die sonstige Erbringung einer Leistung erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.
8.2. Soweit gegenständlich nicht ausdrücklich Gegenteiliges festgehalten ist oder keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
8.3. Zugesicherte (bedungene) Eigenschaften im Sinne des § 922 ABGB sind nur solche, die von Bohnenkamp (insbesondere im Bohnenkamp-Webshop) ausdrücklich anerkannt bzw. abgegeben werden; eine Zusicherung von Eigenschaften ist zudem nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Bohnenkamp schriftlich bestätigt werden. Bohnenkamp haftet nicht für öffentliche Aussagen oder Werbung über die vertragsgegenständlichen Waren im Sinne des § 922 ABGB oder für Eigenschaften von im Umlauf befindlichen Warenproben oder Muster solcher Waren. Ein Mangel liegt nur vor, soweit es sich um funktionsstörende Abweichungen von den gültigen Spezifikationen bzw. den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften bzw. Anforderungen handelt. Für geringfügige und/oder unerhebliche Mängel oder Minderungen, insbesondere für solche, die die Funktionsfähigkeit oder die vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte Benutzbarkeit der Ware nicht beeinträchtigen, wird keine Gewähr geleistet. Ein Mangel ist auch dann nicht von Bohnenkamp zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Kunden vorgegebenen Aufgabenstellung oder der unzureichenden oder fehlerhaften Mitwirkungspflicht des Kunden beruht oder die Funktionen den Anforderungen des Kunden nicht genügen; die Gewährleistung entfällt ferner, wenn der Kunde eigenmächtig Änderungen vornimmt bzw. vorgenommen hat. Für Waren, die als "Sonderposten", "2. Qualität", "gebraucht" oder ähnlich bezeichnet sind bzw. verkauft werden und damit eine verminderte Qualität aufweisen, entstehen nur insoweit Mängelansprüche, als Abweichungen von der Beschreibung (Leistungsinhalt) vorliegen oder der Mangel die vereinbarte mindere Qualität nicht betrifft.
8.4. Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Für Mängel der Lieferung/Leistung haftet Bohnenkamp (nur) für den Fall der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Kunden wie nachstehend angeführt.
Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Bekanntwerden innerhalb der Gewährleistungsfrist unter genauer Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels sowie mit genauer Beschreibung des Problems schriftlich bekanntzugeben und nachzuweisen (Mängelrüge). Für Transportschäden (an) der Ware übernimmt Bohnenkamp keine wie immer geartete Haftung; dies gilt – vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser AGB – in gleicher Weise für sonstige Schäden, die durch eine Versicherung abgedeckt sind. Der Kunde hat schriftlich zu rügen sowie alle bei ihm vorhandenen Daten und Unterlagen vorzulegen. Stellt der Kunde Bohnenkamp auf Verlangen nicht unverzüglich Proben der beanstandeten Lieferung zur Verfügung, entfallen sämtliche Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüche. Die Gewährleistung umfasst die Mangeldiagnose und die Mangelbeseitigung. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens einlangend innerhalb von sieben Werktagen, schriftlich mitgeteilt werden. Für den Fall der schriftlichen Zurückweisung der Mängelrüge durch Bohnenkamp müssen diese bei sonstigem Verlust jeglichen Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzanspruches jedenfalls innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden.
Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als vertragskonform; diesfalls verliert der Kunde sämtliche Ansprüche, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes.
8.5. Beanstandungen, welche die bereits im Angebot oder sonst vor Auftragserteilung festgelegte Qualität der Lieferung/Leistung betreffen, sind – bei sonstigem Verlust aller Ansprüche – vom Kunden vor Vertragsabschluss bekannt zu geben.
8.6. Bohnenkamp unternimmt alle Bemühungen, Abweichungen der Ware von Mustern oder früheren Lieferungen zu vermeiden. Bohnenkamp unternimmt aber keine Haftung für die Abweichung der Ware von Mustern oder früheren Lieferungen, außer, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
8.7. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Leistung noch im Zustand der Übergabe befindet. Von jeglicher Haftung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die auf betriebsbedingte natürliche Abnutzung und normalen Verschleiß, ungeeigneten oder unsachgemäßen Gebrauch/Verwendung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, ungeeignete Betriebsmittel - sofern diese Einflüsse nicht von Bohnenkamp zu vertreten sind -, unsachgemäße und ohne vorherige Zustimmung erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter oder auf fahrlässiges Verhalten des Kunden zurückzuführen sind.
8.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, sofern sich nicht aus dem Gesetz unabdingbar eine längere Frist ergibt. Die Frist beginnt mit Ablieferung des Vertragsgegenstandes; bei Teilabnahmen/-übergaben gilt entsprechendes. Mängelbehebungen oder Verbesserungsversuche verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar, es sei denn, es handelt sich um Geldforderungen zwischen Unternehmern
8.9. Soweit ein Mangel der Lieferung/Leistung vorliegt, ist Bohnenkamp nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels (Verbesserung) oder zur Lieferung/Leistung einer mangelfreien Sache berechtigt (Austausch). Voraussetzung dafür ist, dass es sich nicht um einen geringfügigen bzw. unerheblichen Mangel handelt. Im Rahmen einer Verbesserung oder Ersatzlieferung ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Bohnenkamp über und sind nach Wahl von Bohnenkamp auszufolgen oder auf Kosten des Kunden ordnungsgemäß zu entsorgen. Bohnenkamp kann die Gewährleistung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht in einem Umfang erfüllt, der dem Wert des mangelfreien Teils der Leistung entspricht. Der Kunde ist bei berechtigter Gewährleistung nur berechtigt, den für die Verbesserung notwendigen Aufwand, nicht aber den gesamten Rechnungsbetrag zurückzuhalten. Für die Verbesserung bzw. den Austausch hat der Kunde Bohnenkamp die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ist Bohnenkamp von der Gewährleistung bzw. jeder darüberhinausgehenden Haftung befreit. Jedweder Ersatz für eine (versuchte oder erfolgreiche) Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst oder durch Dritte (Ersatzvornahme) ist ausgeschlossen.
8.10. Verwendet oder verkauft der Kunde trotz Kenntnis oder Kennenmüssens eines Mangels die mangelhafte Ware weiter, erklärt der Kunde Bohnenkamp gegenüber damit gleichzeitig seinen Anspruchsverzicht hinsichtlich dieses Mangels. Unabhängig davon werden etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller/Lieferanten in vollem Umfang an den Kunden weitergegeben, ohne dafür selbst einzustehen oder die Abwicklung zu übernehmen.
8.11. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von Bohnenkamp am Erfüllungsort (Lieferort) oder im Werk; die Kosten der Abholung bzw. der Übersendung einer mangelhaften Ware übernimmt Bohnenkamp.Die mit einer Ersatzlieferung verbundenen sonstigen Nebenkosten, insbesondere die Rücktransportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Verbringt der Kunde die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort (Lieferort), so hat er die hieraus resultierenden Mehrkosten (z.B. Transportkosten) zu tragen. Bohnenkamp kann den Kunden nach gleichzeitiger Abtretung von eigenen Ansprüchen gegen den eigenen Lieferanten und/oder Hersteller einer gelieferten Ware an den Hersteller und/oder Lieferanten zur Geltendmachung von Ansprüchen verweisen. Ein derartiger Verweis bzw. eine derartige Abtretung ersetzen die Erfüllung sämtlicher dem Kunden allenfalls nach diesem Vertrag oder nach zwingendem Gesetz gegen Bohnenkamp zustehende Ansprüche. Soweit vertraglich zugestanden, sind Ansprüche des Kunden nach Art und Umfang auf die Bohnenkamp gegen den Hersteller oder Lieferanten zustehenden Ansprüche beschränkt.
8.12. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, ist Bohnenkamp jedenfalls berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen berechnet. Das Vorliegen eines Mangels schon vor Übergabe der Ware und innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Kunde zu beweisen. Eine diesbezügliche gesetzliche Vermutung, insbesondere jene des § 924 ABGB, wird ausgeschlossen. Kostenvoranschläge sind stets kostenpflichtig.
8.13. Abbildungen und Zeichnungen, Maße und Gewichte in Angeboten, Rechnungen, Katalogen, Preislisten usw. dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten Bohnenkamp nicht zu bild- oder maßgetreuer Belieferung. Änderungen in Konstruktion, Ausführung und Material sind zulässig, wenn sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
9. Rücknahme mangelfreier Waren
9.1. Der Kunde hat, sofern vertraglich oder aufgrund zwingender Rechtsvorschriften nicht Gegenteiliges vorgesehen ist, keinen Anspruch auf gänzliche oder teilweise Stornierung des Auftrages bzw. auf Rücknahme von ordnungsgemäß gelieferten mangelfreien Waren, über die ein Auftrag abgeschlossen wurde. Mangelhafte Waren unterliegen den Haftungsbestimmungen dieser AGB.
9.2. Eine Rücknahme durch Bohnenkamp bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Bohnenkamp, die nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erteilt werden kann.
9.3. Wird mangelfreie Ware ohne diesbezügliche vorherige schriftliche Vereinbarung an Bohnenkamp retourniert, geht dies in jeder Hinsicht zu Lasten des Kunden. Diesfalls steht es Bohnenkamp frei, die Ware ohne Information des Kunden unverzüglich anderweitig zu verwerten und dem Kunden eine Gutschrift zu erteilen oder die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zu retournieren. Für den Fall einer Gutschrift werden dem Kunden vom vereinbarten oder von dem am Tag des Eingangs gültigen Preis zumindest 25 % für Unkosten und Umsatzentgang sowie allfällige Frachtkosten in Abzug gebracht. Bohnenkamp ist zudem zur Geltendmachung von Lagerkosten in angemessener Höhe berechtigt.
9.4. Für den Fall einer von Bohnenkamp vorab akzeptierten Rücksendung wird von Bohnenkamp je zurückgelieferter Rechnungsposition eine Handhabungspauschale iHv EUR 30,00 verrechnet, es sei denn, die Rücklieferung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang beim Kunden. Dies gilt auch, wenn der Kunde unberechtigt die Annahme verweigert. Der Kunde hat jedenfalls sämtliche Frachtkosten zu tragen.
10. Schadenersatz und sonstige Haftung
10.1. Bohnenkamp leistet Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Beweislast dafür, dass Bohnenkamp vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, sowie für alle sonstigen Voraussetzungen einer Haftung von Bohnenkamp trifft den Kunden. Die Anwendbarkeit des § 1298 Satz 2 ABGB wird ausdrücklich abbedungen.
10.2. Bohnenkamp übernimmt keine Haftung für Schäden, die nicht an der Ware (Liefergegenstand) selbst entstanden sind, insbesondere haftet Bohnenkamp nicht für entgangenen Gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, Zinsverluste, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, mittelbare Schäden und Folgeschäden, für Schäden an aufgezeichneten Daten oder sonstige bloße Vermögensschäden des Kunden. Die Ersatzpflicht ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden sowie auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
10.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz (PHG). Sollte der Kunde aufgrund des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er Bohnenkamp gegenüber ausdrücklich auf einen Regress im Sinne des § 12 PHG. Bringt der Kunde die von Bohnenkamp gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach den geltenden Gesetzen des Abnehmerlandes möglich ist. Bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Kunde verpflichtet, Bohnenkamp hinsichtlich sämtlicher wie immer gearteter Ansprüche Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten. Einschränkungen jeglicher Art der für den Kunden aus dem PHG resultierenden Verpflichtungen sowie Einschränkungen jeglicher Art der Bohnenkamp nach diesem Gesetz oder anderen Bestimmungen zustehenden Ersatzansprüche werden nicht anerkannt.
10.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Der Kunde verpflichtet sich zur Überbindung dieser Haftungsbegrenzungen an die genannten Dritten.
10.5. Bohnenkamp übernimmt keine wie immer geartete Schutzpflicht gegenüber dem tatsächlichen Benutzer der von Bohnenkamp gelieferten Ware; der Vertragswille von Bohnenkamp ist nicht darauf gerichtet, im Rahmen des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages Vereinbarungen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zu schließen.
10.6. Bei Verwendung der Waren sind alle insbesondere zum Schutz von Gefahren bestehenden Verwendungs- und sonstigen technischen Vorschriften, technischen Bestimmungen, Betriebs- und Gebrauchsanleitungen sowie sonstige Hinweise genauestens einzuhalten. Bohnenkamp übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Verwendung oder dergleichen sowie für die Eignung der Waren zum vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck, selbst, wenn dieser Bohnenkamp bekannt sein sollte.
10.7. Diesen Haftungsausschluss und die vorstehenden Verpflichtungen hat der Kunde vollinhaltlich auf seine Abnehmer zu überbinden und diese aufzufordern, diesen Haftungsausschluss und diese Verpflichtungen auch deren Abnehmern weiter zu überbinden. Ferner verpflichtet sich der Kunde, Bohnenkamp von Haftungsfällen unverzüglich zu verständigen und die notwendigen Unterlagen zu überlassen.
10.8. Ersatzansprüche, welcher Art auch immer, verjähren in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
10.9. Die Anwendung des § 933b ABGB wird ausgeschlossen.
10.10. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Bohnenkamp haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Bohnenkamp-Webshops noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufshandlung, auf die Bohnenkamp keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Bestellungen.
10.11. Soweit sich aus den Bestimmungen dieser AGB nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – mit Ausnahme groben Verschuldens von Bohnenkamp ausgeschlossen.
11. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht / Rechte am Vertragsgegenstand
11.1. Alle wie immer gearteten materiellen und immateriellen Rechte an der Ware, insbesondere das geistige Eigentum, das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung einschließlich Gewährleistung, Betreuung und Pflege überlassenen Unterlagen und Informationen verbleiben ausschließlich bei Bohnenkamp. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Vertrag zwischen Bohnenkamp und dem Kunden zustande kommt. Der Kunde hat an diesen Gegenständen damit nur die in AGB genannten, nicht ausschließlichen Befugnisse.
11.2. Hinweise auf den Waren über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von Bohnenkamp berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.
11.3. Bohnenkamp übernimmt grundsätzlich keine Haftung dafür, dass die Waren keine gewerblichen Schutzrechte oder (Urheber-)Rechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Bohnenkamp von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für den Fall, dass den Rechten des Kunden Rechte Dritter entgegenstehen, kann der Kunde nach schriftlicher Fristsetzung mit Kündigungsandrohung vom Vertrag zurücktreten, sofern ihm Bohnenkamp nicht innerhalb angemessener Frist eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit verschafft.
12. Anwendbares Recht / Rechtswahl
Auf sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Bohnenkamp und dem Kunden, inklusive auf diese AGB, ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländischen Rechtes verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das rezipierte UN-Kaufrecht - vor, so sind diese nicht anzuwenden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen, Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz von Bohnenkamp, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
13.2. Als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft resultierende Streitigkeiten wird das am Sitz von Bohnenkamp sachlich in Betracht kommende Gericht vereinbart. Bohnenkamp ist jedoch berechtigt, den Kunden nach eigener Wahl auch bei jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann, insbesondere beim Gericht am Sitz des Kunden.
13.3. Die in den vorangehenden Bestimmungen getroffenen Regelungen gelten auch dann, wenn Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Auftrages und/oder über die Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung entstehen.
13. Datenschutz
Datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne des Artikels 4 Ziffer 7 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Bohnenkamp Austria GesmbH, Margaritenstraße 3, 4063 Hörsching (info@bohnenkamp.at). Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Datenschutzgesetz (DSG) sowie aller sonstigen einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Datenschutzerklärung der Bohnenkamp Austria GesmbH ist unter https://shop.bohnenkamp.at/datenschutz/ abrufbar.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Die Überschriften dieser AGB dienen nur der Übersichtlichkeit bzw. Gliederung; sie dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.
14.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB bzw. der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unberührt. Die Vertragspartner werden eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.3. Keine zwischen dem Kunden und Bohnenkamp sich vollziehende Geschäftsentwicklung und keine Verzögerung oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß diesen AGB Bohnenkamp gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes nach diesen AGB gewährte Recht und Rechtsmittel bzw. jeder Bohnenkamp in diesen AGB gewährte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln.
Anlage 1: Datenschutzerklärung der Bohnenkamp Austria GesmbH